Der neue Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Petrus Herborn wurde gewählt!
Bei der PGR-Wahl am 10. Nov. 2019 wurden insgesamt 909 Stimmen abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von 16,71 % entspricht.
Dankbar dürfen wir allen Frauen und Männern sein, die für den neuen Pfarrgemeinderat angetreten sind, aber auch jenen, die sich im bisherigen Pfarrgemeinderat zum Wohle unserer Pfarrei engagiert haben.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH AN ALLE 15 NEUGEWÄHLTEN MITGLIEDER!
Anbei nun die neuen gewählten Mitglieder unseres Pfarrgemeinderates:
Mit den 857 gültigen Stimmzetteln wurden folgende Mitglieder in den PGR gewählt:
Aus dem Kirchort Breitscheid:
- Wolfgang Stowasser 286 Stimmen
- Joachim Stowasser 279 Stimmen
- Ehrfried Penirschke 271 Stimmen
Aus dem Kirchort Sinn:
- Roman Pacholek 371 Stimmen
- Antje Liebetanz 325 Stimmen
- Katharina Wölfert 309 Stimmen
Aus dem Kirchort Bicken:
- Martina Russ 387 Stimmen
- Brigitte Zipp 296 Stimmen
- Dirk Langer 248 Stimmen
Aus dem Kirchort Herborn:
- Christel Waidmann 435 Stimmen
- Ines Waidmann 361 Stimmen
- Johann Wolferstetter 326 Stimmen
Aus dem Kirchort Driedorf:
- Tanja Reichenauer 375 Stimmen
- Barbara Heinle-Gräb 268 Stimmen
- Andreas Balcer 251 Stimmen
Von den Jugendlichen wurde Pieja Russ zur Jugendsprecherin gewählt.
Ihre Stellvertreterin ist Stina Russ.
Jede/r Wahlberechtigte kann bis zum 24. November 2019 schriftlich beim Bischöflichen Ordinariat, Diözesansynodalamt, Postfach 13 55, 65533 Limburg/Lahn, Einspruch gegen die Wahl erheben. Der Einspruch ist zu begründen. Maßgebend für die Wahrung der Frist ist das Datum des Poststempels.
Weitere Informationen zur Arbeit des Pfarrgemeinderates finden Sie unter folgendem Link: https://pgr.bistumlimburg.de/
Pfarrgemeinderat
Im Bistum Limburg nehmen Bischof, Priester, Diakone und Laien ihre je unterschiedliche Verantwortung für diese Sendung der Kirche gemeinsam in den synodalen Gremien wahr. Syn-odos (griech.) bedeutet gemeinsamer Weg. Gemeinsam beraten und entscheiden gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrei(en), des Bezirks, der Diözese (die Mandatsträger/innen) mit dem jeweiligen kirchlichen Amtsträger (Pfarrer, Priesterlicher Leiter, Bezirksdekan, Bischof) über alle Fragen, die eines gemeinsamen Planens und Handelns bedürfen.
Seit 50 Jahren sind im Bistum Limburg die Ordnungen für den synodalen Dialog in der Synodalordnung (SynO) zusammengefasst. In der Präambel der Synodalordnung heißt es dazu: "Diese Ordnung dient dem Ziel, dass Bischof, Priester, Diakone und Laien in synodalen Gremien einen gemeinsamen Weg suchen, um den Heilsauftrag Christi in der Kirche entsprechend den Anforderungen unserer Zeit zu erfüllen." Dieses Fundament ermöglicht es den von Katholik/inn/en gewählten Mandatsträger/innen und den Kraft Weihe und Beauftragung geborenen Mitgliedern (Amtsträgern), gemeinsam nach dem Weg zu suchen, den der Herr seiner Kirche vor Ort heute zeigt.
Was ist der Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat berät und entscheidet zusammen mit dem Pfarrer über alle wichtigen Fragen, die die Pfarrei betreffen. Hier bestimmen also von den Katholikinnen und Katholiken gewählte Vertreterinnen und Vertreter über die Geschicke ihrer Pfarrei mit. Der Pfarrgemeinderat wird für vier Jahre gewählt.
Pfarrgemeinderat – Das synodale Gremium der Pfarrei
Der Pfarrgemeinderat ist im Bistum Limburg der Ort, an dem sich der synodale Weg (syn-odos, griech.: gemeinsamer Weg) in der Pfarrei verwirklicht: Der mit der Leitung der Pfarrei beauftragte Amtsträger (Pfarrer oder Leitender Priester) und die von der Pfarrei gewählten Mandatsträger/innen stehen sich im synodalen Dialog gegenüber. Darum ist der Pfarrgemeinderat ein synodales Gremium.
Gemeinsam nehmen Amtsträger und Mandatsträger/innen die Verantwortung des gesamten Gottesvolkes für die Sendung der Kirche wahr. Das heißt: Fragen, die wichtig sind für das Leben der Pfarrei, werden gemeinsam diskutiert, beraten und entschieden. In der Synodalordnung heißt es: "Der Pfarrer und die übrigen Mitglieder informieren sich gegenseitig als Dialogpartner, beraten über alle Angelegenheiten der Pfarrei, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam Sorge für deren Durchführung." Bei im engeren Sinne seelsorglichen Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat eine unterstützende und beratende Funktion.
Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?
Die Zahl der in Urwahl gewählten Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Kirchengemeinde, zwischen 6 und 20. Der/Die von den Jugendlichen gewählte Jugendsprecher/in nimmt mit Stimmrecht an den Sitzungen des Pfarrgemeinderats teil. Nach der konstituierenden Sitzung können weitere Mitglieder in den Pfarrgemeinderat zugewählt werden.
Zusätzlich zu den oben benannten Mitgliedern können der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates (Vorsitzender i.d.R. Pfarrer), die Vorsitzenden der Orts- und Sachausschüsse, der/die Stellvertreter/in des Jugendsprechers/der Jugendsprecherin, gewählte Vertreter/innen und Vertreter von Gemeinderäten von Gemeinden anderer Muttersprache mit Rede- und Antragsrecht an den Sitzungen teilnehmen. Der Pfarrgemeinderat kann Gäste zu den Sitzungen des Pfarrgemeinderates einladen.
Was macht der PGR?
Das Leben der Pfarrei mitgestalten
Der Pfarrgemeinderat hat nach der Synodalordnung beinahe unendlich viele Aufgaben: von der Jugendarbeit bis zur Liturgie, vom Besuchsdienst bis zur Öffentlichkeitsarbeit, von der Eine-Welt-Arbeit bis zur Ökumene. In der Praxis wird jeder Pfarrgemeinderat Schwerpunkte für die pastorale Arbeit setzen, die sich aus dem Leben der Pfarrei, den Interessen und Charismen der Menschen vor Ort und der Situation vor Ort ergeben. Dazu kann der PGR bspw. auch eigene Sachausschüsse einsetzen oder Mitstreiterinnen und Mitstreiter für die jeweiligen Projekte einladen. Mit Hilfe von Ortsausschüssen können in einer "Pfarrei neuen Typs" lokale Traditionen gepflegt, sowie Austausch, Kommunikation und Vernetzung mit den Kirchorten gewährleistet werden.
In wichtigen Verwaltungsfragen gibt der Pfarrgemeinderat ein Votum ab, das der Verwaltungsrat bei seiner Entscheidung zu bedenken hat. Das betrifft z.B. pastorale Schwerpunktsetzungen im Zusammenhang der Erstellung des Haushaltsplanes, beim Bau oder der Renovierung der Kirche, des Pfarrheims, der Orgel usw..
Der Pfarrgemeinderat als Wahlkörper
Der Pfarrgemeinderat wählt und entsendet Vertreterinnen und Vertreter in wichtige Gremien. Er wählt den Verwaltungsrat der Kirchengemeinde. Wo noch ein Pastoraler Raum besteht, entsendet der Pfarrgemeinderat Vertreterinnen und Vertreter in den Pastoralausschuss des Pastoralen Raumes.
Weiter wählt der Pfarrgemeinderat Vertreter/innen für die Gremien auf der Ebene des Bezirks/der Stadt und schlägt Kandidaten für die Diözesanversammlung vor.
Wie arbeitet der PGR?
Der Pfarrgemeinderat ist das synodale Gremium, in dem der Dialog von Pfarrer und Pfarrei stattfindet. Die Pfarrei wird durch den PGR vertreten, den sie in Urwahl wählt. Der Pfarrer und der PGR beraten und entscheiden gemeinsam alle wichtigen Entscheidungen für die Pfarrei.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Aufgaben des PGR.
Abgrenzung zum Ortsausschuss
In den Pfarreien gibt es i.d.R. mehrere Ortsausschüsse, die an den verschiedenen Kirchorten der Pfarrei das konkrete Leben vor Ort gestalten. Der PGR beruft bzw. bestätigt die Mitglieder des Ortsausschusses nach Vorschlag aus den Kirchorten, denn die Ortsausschüsse sind Ausschüsse des PGR. Hier kann jeder und jede mitarbeiten (egal ob bspw. katholisch oder nicht).
Hier finden Sie eine Übersicht über die Aufgaben und Arbeitsweise des Ortsausschusses.